AGB - Light-Line / LL-Audio

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LIGHT-LINE Licht- & Tontechnik mit Kunden

Stand: 12-2016

Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB  befinden sich Online auf der Homepage und ausgehängt in unseren Geschäftsräumen, Weiterhin werden die AGB bei Onlinekauf per Email gesendet. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den  neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw.  Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.  Kundendaten werden in unseren EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem  Datenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Gegen die Nutzung dieser  Daten kann jederzeit in Textform Widerspruch eingelegt werden. Wir behalten uns das Recht  vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des  Programmangebots vorzunehmen. Fertigungsbedingte Toleranzen und  Veränderungen bzw. im Rahmen von Produktentwicklung sich ergebende  Änderungen in Farbe, Oberflächenstrukturen, Beschriftungen oder  Anordnung von z. B. Bohrungen oder Bedienelementen sind möglich bzw. vorbehalten.  Bebilderungen in Katalog oder Online-Medien dienen der Illustration und  Darstellung des Produkts und sind nicht verbindlich für den  Liefergegenstand. Es gilt der technische Stand bzw. die optische  Aufmachung des Produkts wie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vom  Lieferanten angeboten. Es wird, bedingt durch möglicherweise sich  ändernde Faktoren in der Beschaffung/Produktion, keine Zusage gegeben,  dass innerhalb eines Artikels Serienkonstanz besteht und ein Produkt zu  jeder Zeit in gleicher Ausstattung/Aufmachung bestellbar ist.

Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern in Textform nicht anders vereinbart,  stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order  des Kunden erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung in Textform des  Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung  geschlossen.  

Preise
Angegebene Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in  Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die  am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Gevelsberg (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf die Europäischen Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräten (WEEE). Bei Vereinbarung individueller Abreden für Preise und Konditionen für z. B. Lieferung, Zahlung und Serviceleistungen, gilt es als vereinbart, dass diese hier aufgeführten Rahmenkonditionen für den Lieferer generell nicht mehr bindend und anwendbar sind, und bereits durch die erste Sondervereinbarung als aufgehoben gelten. Dies betrifft u. a. auch Skontierungen, Frachtfrei-Grenzen und dergleichen. An deren Stelle treten die vereinbarten Konditionen, die im gesamten eine Individualvereinbarung auf Kundenebene darstellen und als Gesamtes gelten. Damit wird ein Anspruch auf im Einzelfall günstigere Standardkonditionen (z. B. Aktionspreise) ausgeschlossen.
Endkunden:
Bei einer Bestellung unter  einem Wert von Euro 30,00 (inkl. MwSt.) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr  von Euro 10,00 Euro (inkl. MwSt.)
Gewerbliche Kunden:
Bis zu einem Nettoorder von Euro 50,00 wird  ein Mindermengenzuschlag von Euro 8,00 berechnet.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager  Gevelsberg (Erfüllungsort).  Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die  Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem  Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware,  die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung  beansprucht, sind wir befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne  den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit  der Order nicht  ausdrücklich bestimmt, so trieffen wir die Entscheidung der erforderlichen  Versandart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der  zufälligen Verschlechterung der Ware geht  unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach  der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht  oder für den Fall, dass der Lieferer auf   Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als  dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem  Transporteur (Spediteur,   Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten  Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.  

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-,  Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche  Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und  Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese  Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese  Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der  Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach  angemessener Nachfristsetzung in Textform berechtigt, hinsichtlich des  noch zu erfüllenden Teils durch Erklärung in Textform vom Vertrag  zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem  Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger  Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und  Teilleistungen berechtigt.  

Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und  etwaige Schäden unverzüglich in Textform dem Lieferer und dem  Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der  Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung  bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer  übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem  Transporteur.  

Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in  Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen  rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf  Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke  anzupassen.  

Geräte-Rücknahme von gewerblichen Kunden
Zur Entsorgung von Produkten nach dem Elektro- und  Elektronikgerätegesetz durch den Lieferer trägt der Gewerbetreibende die  Kosten für die Rücksendung zum Lieferanten. Der Gewerbetreibende beteiligt sich mit Euro 0,50 pro Kilogramm Gewicht  an rückgeführter Ware.

Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu  einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer  selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung für Lieferungen  an Endverbraucher dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die  nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie  etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen,  zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten  bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale  Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die  Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein,  haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die  Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen  der Verpackungsverordnung entsorgt.
Die Entsorgung von Produkten erfolgt nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und  Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März  1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der  Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich  verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in  dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.  Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze für die getrennte Sammlung  sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern und  mit einem der chemischen Symbole gekennzeichnet: Cd (= Batterie enthält Cadmium), Hg (= Batterie enthält Quecksilber), Pb  (= Batterie enthält Blei).

Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend  zu frankieren. Wenn es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige  Batterien handelt, dürfen diese nicht mit dem einfachen Haus- oder  Gewerbeabfall entsorgt werden.

Im Übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB von Light-Line, Stefan Juchert

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der  Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer  in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem  Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein  Scheck nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit  überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch  Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem  vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in  Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer  ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch  gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen  oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder  Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir  Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem  Anschriftendaten einfließen.

Der Lieferer behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem  jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens  aber 12% p.A. zu erheben.

Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem  Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder  rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des  Kunden besteht nicht.  

Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu  ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde  Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet  der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und  Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen  Nutzungsabschlag zu vergüten. Der Lieferer behält sich in jedem Fall das  Recht auf Beseitigung des Mangels vor. Soweit der Kunde nicht geringere  Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die  Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:  

Bei einer Nutzungsdauer
  • von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
  • von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
  • von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
  • von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts
  •  
    Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel  unverzüglich nach Entdeckung in Textform gerügt werden. Transportschäden  sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.  

    Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden  sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für  vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers,  seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der  Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für  die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.  

    Bei Rücksendungen von Ware werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten  in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.  

    Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche  nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands  ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt.  Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht  durchgeführt wird.  

    Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und  Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen  geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für  Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt  zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese  Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage,  Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden  Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde  verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien  und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation  und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen  Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind  nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das  Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.)  vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration  eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese  Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden  weiterzugeben.  

    Erfüllungsort für die Gewährleistungsansprüche ist Gevelsberg.

    Eigentumsvorbehalt
    Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem  Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers  durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim  Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im  Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen.  Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der  Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren  zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers  hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu  nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung  oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann  strafrechtliche Folgen haben.  

    Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
    Für die Beschaffenheit der Ware sind die in Deutschland gültigen  rechtlichen und technischen Vorschriften verbindlich. Deshalb kann Light-Line, Stefan Juchert keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Ware  den rechtlichen und technischen Bestimmungen des Empfängerlandes  entspricht. Um die Ust. in Abzug zu bringen, benötigen wir die ID des Rechnungsempfängers. Diese werden wir prüfen, was bei Erstbestellung etwa 5 Werktage beträgt.

    Der Empfänger verpflichtet sich, die Ware nur in den Verkehr zu bringen,  wenn die Montage und Bedienungsanleitung in der Landessprache unter  Beachtung einer erforderlichen Änderung und Ergänzung nach Maßgabe des  jeweiligen Landesrechts übersetzt ist. Des Weiteren darf die Ware nur in den Verkehr gebracht werden, wenn  diese den speziellen rechtlichen und technischen Vorgaben des jeweiligen  Landes entsprechen. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware, bevor sie im  Importland in den Verkehr gebracht wird, von ihm und auf seine Kosten  nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des  jeweiligen Landes modifiziert und angepasst wird, sowie die Entsorgung  im Land den Vorschriften entsprechend erfolgt.

    Hierzu muss sich der Empfänger über nationale Abweichungen sowie  zusätzliche, nationale Normen und Sicherheitsvorschriften informieren,  diese einhalten und seine Kunden über diese Auflagen informieren.

    Teilnichtigkeit
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des  Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so  wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle  der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am  nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.  

    Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist Gevelsberg. Gerichtsstand ist Schwelm. Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.


    Zusätzliche Vereinbarungen, Veranstaltungen/Verleih
  • Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von beiden Parteien als Vertragsbestandteil anerkannt werden.
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  • Der Mietzins ist bei Abholung der Mietgegenstände fällig. Alle aufgeführten Mietpreise gelten pro Tag ( ab Zeitpunkt der Abholung ). Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein vielfaches davon. Bei ungerechtfertigter Verlängerung erfolgt Nachberechnung in Höhe des Mietzins. Bei Verleih und Veranstaltungen auf Rechnung erbitten wir eine Zahlung innerhalb von 5 Werktagen.
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  • Der Mieter verpflichtet sich mit dem ausgeliehenen Gerät und Zubehör sorgsam umzugehen. Für mutwillige Beschädigung oder unsachgemäße Bedienung, auch Dritter, haftet der Vertragspartner in vollem Umfang.
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  • Der Mieter ist verpflichtet alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder Verlust eines Gerätes sofort anzuzeigen.
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  • Der Mieter hat sich bei der Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsmäßigen Beschaffenheit     und Vollständigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu Überzeugen. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit sowie Vollständigkeit der Geräte und des Zubehörs an.
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  • Die ausgehandelten Beträge sind, wenn nicht anders vereinbart, bei Abholung am Lager Light-Line oder Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
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  • Von möglicherweise Anfallenden GEMA-Entrichtungen (Großveranstaltungen ) entbindet sich der Vermieter.
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  • Der Vermieter, kann ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, das Mietverhältnis kündigen, sowie Schadensersatz geltend machen, wenn der Mieter, die gemietete Sache  Vertragswidrig gebraucht, die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt, insbesondere     die Sache einem Dritten überlässt. Dies gilt jedoch nur insoweit als eine Genehmigung gem. § 182 DGB nicht vorlag.
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  • Sonstige auf dem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen gehen hier mit ein.   
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  • Sollten dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der gemieteten Geräte Schäden entstehen, übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung. Alle Anlagenteile entsprechen den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der VDE 0100 und sind naxh DGUV A3 geprüft.
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